Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bei Schneegefühl (Dr. Peter Kovar /Fahrlücke 6a Kaiserslautern). Mit der Anmeldung bietet der Kunde von Schneegefühl den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Die Teilnahme muss von Schneegefühl bestätigt werden; der Vertrag kommt mit der verbindlichen Bestätigung der Buchung seitens Schneegefühl zu dem in der Buchungsbestätigung angegeben Veranstaltungspreis zustande; wir senden diese dem Kunden zu (Post oder Email). Sollten Sie bei Ihrer Buchung weitere Reiseteilnehmer neben sich selbst angeben, kommt der Reisevertrag auch mit allen von Ihnen angegebenen Mitreisenden zustande. Für die Erfüllung der Vertragspflichten durch die Mitreisenden haften Sie wie für eigene Vertragspflichten.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang und der Veranstaltungspreis ergeben sich aus den im jeweils gültigen Programmteil der Internetseite dargelegten Beschreibungen (Leistungen) sowie der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Änderungen wesentlicher Leistungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Seilbahnausfall, Schneemangel etc.) sind möglich und zulässig und werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren wird Schneegefühl eine Änderung des Kursprogramms vornehmen.

3. Zahlung

Vor Beendigung der Reise dürfen wir Zahlungen auf den Reisepreis von Ihnen nur fordern oder annehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben haben.

Mit Erhalt des Sicherungsscheins sind sie zur Zahlung des Reisepreises nach folgender Maßgabe verpflichtet:

– Geht Ihnen der Sicherungsschein mehr als 5 Wochen zu, sind sie verpflichtet, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese Anzahlung wird 10 Tage nach Erhalt des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. 

– Geht Ihnen der Sicherungsschein weniger als 5 Wochen aber mehr als 3 Wochen vor Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, den gesamten Reisepreis bis 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

– Geht Ihnen der Sicherungsschein 3 Wochen oder weniger vor Reisebeginn zu, wird der gesamte Reisepreis nach Erhalt des Sicherungsscheins spätestens jedoch einen Tag vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

– Der Reisende erhält seine Detailinformationen ca. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns maßgebend. Sollten Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, sind wir berechtigt, für jede Mahnung, die wir an Sie verschickt haben, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen, sofern Sie nicht nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind.

4. Haftung

Schneegefühl haftet nicht für Personen– oder Sachschäden oder sonstige Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Im Übrigen ist die vertragliche Haftung von Schneegefühl für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Kunden von Schneegefühl weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder,
b) soweit Schneegefühl für den Schaden eines Kunden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5. Mindestteilnehmerzahl

Die von Schneegefühl (im Programm) festgelegte Mindestteilnehmerzahl muss zur Durchführung der einzelnen Veranstaltungen erreicht werden. Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann, wird Schneegefühl den Kunden unverzüglich darüber benachrichtigen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist Schneegefühl berechtigt 7 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

6. Kündigung/Rücktritt von Leistungen/Nichtinanspruchnahme der Teilnehmer

Sollte die Reise aufgrund von Beschränkungen (Reisewarnungen des deutschen Auswärtigen Amtes) durch COVID-19 nicht stattfinden dürfen, wird der bereits gezahlte Reisepreis oder Anzahlungen von uns komplett erstattet.

Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt berechnet Schneegefühl die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung bezogen auf den Gesamtpreis und auf den Eingang der Rücktrittserklärung bei Schneegefühl

bis einschl. 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Reisepreises,

29-21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Reisepreises,

20-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Reisepreises,

13-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Reisepreises,

danach werden 90% des Reisepreises fällig.

Schneegefühl kann anstelle dieser Schadenspauschalen seinen konkret entstandenen Schaden im Einzelnen belegen und geltend machen.
Dem Kunden bleibt unbenommen, Schneegefühl nachzuweisen, dass ihm überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Im Falle des Nichterreichens der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens sieben Tage vor Reisebeginn. Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

8. Reiserücktrittversicherung

Um die mit einem Rücktritt verbundenen Stornokosten eventuell zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. Sie können diese jedoch direkt bei der Buchung oder auch noch später abschließen, soweit ein späterer Abschluss in der vom Versicherer angegebenen Frist liegt. 

Zudem empfiehlt Schneegefühl eine Reiseunfall- sowie einer Reisekrankenversicherung. Der Teilnehmer ist durch Schneegefühl weder unfall- noch krankenversichert.

9. Umbuchung

Sollte eine Umbuchung oder Änderung der vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Kunden erfolgen, kann Schneegefühl eine Umbuchungsgebühr von 20 € beanspruchen.
Für vom Kunden nicht in Anspruch genommene oder versäumte Leistungen (z.B. einzelne Kurstage) kann keine Herabsetzung des vereinbarten Veranstaltungspreises verlangt werden.

10. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Wir veröffentlichen Bilder unserer Kunden auf unserer Homepage und Werbemitteln. Wenn Sie oder Ihre Kinder in diesen Galerien nicht erscheinen sollen, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage einverstanden sind.